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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2005 - L 8 AS 207/05 ER   

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https://dejure.org/2005,97729
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2005 - L 8 AS 207/05 ER (https://dejure.org/2005,97729)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.08.2005 - L 8 AS 207/05 ER (https://dejure.org/2005,97729)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. August 2005 - L 8 AS 207/05 ER (https://dejure.org/2005,97729)
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Wird zitiert von ... (8)

  • SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05
    In Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung geht das Gericht daher davon aus, dass Rechts-grundlage für die darlehensweise Übernahme von Energiekostennachforderungen, die durch fehlende Abschlagszahlungen entstanden sind, § 34 SGB XII ist (LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 15.08.2005, L 8 AS 207/05 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.06.2005, L 12 B 15/05 ER; LSG Hamburg vom 19.07.2005, L 4 B 209/05 ER; SG Aa-chen, Beschl. v. 14.06.2005, S 20 SO 53/05 ER; SG Konstanz, Beschl. v. 04.08.2005, S 9 AS 1793/05 ER).

    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass eine vergleichbare Notlage in der Re-gel dann gegeben ist, wenn die Belieferung eines Haushalts mit Energie - elektrischer Energie oder Energie für Beheizung - in Frage gestellt wird, also eine Sperre der Strom- oder Heizungsversorgung wegen vorhandener Schulden oder anderer offener Zahlungs-verpflichtungen gegenüber einem Energieversorgungsunternehmen droht oder bereits eingetreten ist (Streichsbier in Grube/Warendorf, SGB XII, 2005, § 34, Rn. 6 m. w. N.; LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 15.08.2005, L 8 AS 207/05 ER).

  • SG Hildesheim, 23.09.2005 - S 44 SO 159/05
    In Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung geht das Gericht daher davon aus, dass Rechtsgrundlage für die darlehensweise Übernahme von Energiekostennachforderungen, die durch fehlende Abschlagszahlungen entstanden sind, § 34 SGB XII ist (LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 15.08.2005, L 8 AS 207/05 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.06.2005, L 12 B 15/05 ER; LSG Hamburg vom 19.07.2005, L 4 B 209/05 ER; SG Aachen, Beschl. v. 14.06.2005, S 20 SO 53/05 ER; SG Konstanz, Beschl. v. 04.08.2005, S 9 AS 1793/05 ER).

    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass eine vergleichbare Notlage in der Re-gel dann gegeben ist, wenn die Belieferung eines Haushalts mit Energie - elektrischer Energie oder Energie für Beheizung - in Frage gestellt wird, also eine Sperre der Strom- oder Heizungsversorgung wegen vorhandener Schulden oder anderer offener Zahlungs-verpflichtungen gegenüber einem Energieversorgungsunternehmen droht oder bereits eingetreten ist (Streichsbier in Grube/Warendorf, SGB XII, 2005, § 34, Rn. 6 m. w. N.; LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 15.08.2005, L 8 AS 207/05 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2006 - L 8 SO 9/06
    Im Beschluss des 7. Senats des LSG vom 19. August 2005 (- L 7 AS 182/05 ER - FEVS 57, Seite 436 = ZFSH/SGB 2006 Seite 89 -) und im Senatsbeschluss vom 15. August 2005 (- L 8 AS 207/05 ER -) ist näher dargelegt, dass bei Energiekostenforderungen zwischen Schulden und den sonstigen Forderungen des Energieversorgungsunternehmens zu unterscheiden ist (siehe dazu auch Senatsbeschluss vom 14. September 2005 - L 8 AS 125/05 ER - FEVS 57, Seite 466 = ZFSH/SGB 2006, Seite 153).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2006 - L 8 AS 387/05
    Im Beschluss des 7. Senats des LSG vom 19. August 2005 ( L 7 AS 182/05 ER - ZfSH/SGB 2006, Seite 98) und im Senatsbeschluss vom 15. August 2005 ( L 8 AS 207/05 ER ) ist näher dargelegt, dass bei Energiekostenforderungen zwischen Schulden und den sonstigen Forderungen des Energieversorgungsunternehmens zu unterscheiden ist (siehe dazu auch Senatsbeschluss vom 14. September 2005 - L 8 AS 125/05 ER - ZfSH/SGB 2006, Seite 153).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2006 - L 8 AS 407/05
    Im Beschluss des 7. Senats des LSG vom 19. August 2005 (aaO) und im Senatsbeschluss vom 15. August 2005 ( L 8 AS 207/05 ER ) ist näher dargelegt, dass bei Energiekostenforderungen zwischen Schulden und den sonstigen Forderungen des Energieversorgungsunternehmens zu unterscheiden ist (siehe dazu auch Senatsbeschluss vom 14. September 2005 - L 8 AS 125/05 ER - ZfSH/SGB 2006, Seite 153).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2006 - L 8 AS 227/05
    Im Beschluss des 7. Senats des LSG vom 19. August 2005 (aaO) und im Senatsbeschluss vom 15. August 2005 ( L 8 AS 207/05 ER ) ist näher dargelegt, dass bei Energiekostenforderungen zwischen Schulden und den sonstigen Forderungen des Energieversorgungsunternehmens zu unterscheiden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2006 - L 8 SO 109/05
    Im Beschluss des 7. Senats des LSG vom 19. August 2005 (- L 7 AS 182/05 ER -) und im Senatsbeschluss vom 15. August 2005 (- L 8 AS 207/05 ER -) ist näher dargelegt, dass bei Energiekostenforderungen zwischen Schulden und den sonstigen Forderungen des Energieversorgungsunternehmens zu unterscheiden ist (siehe dazu auch Senatsbeschluss vom 14. September 2005 - L 8 AS 125/05 ER - ZfSH/SGB 2006, Seite 153).
  • SG Hildesheim, 15.09.2005 - S 34 SO 162/05
    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass eine vergleichba-re Notlage in der Regel dann gegeben ist, wenn die Belieferung eines Haushalts mit Energie - elektrische Energie oder Energie zur Beheizung - in Frage gestellt wird, also eine Sperrung der Strom- oder Heizungsversorgung wegen vorhande-ner Schulden oder anderer offener Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem E-nergieversorgungsunternehmen droht oder bereits eingetreten ist (vgl. Gru-be/Warendorf, SGB XII, 2005 § 34 RdNr. 6 m.w.N.); LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.08.2005, L 8 AS 207/05 ER).
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